Referendumsvorlage Friedhofreglement
Dieser Nachtrag wird hiermit dem fakultativen Referendum gemäss Art. 87 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 unterstellt. Die Referendumsfrist von 30 Tagen läuft am 4. Dezember 2017 ab. Der Nachtrag liegt auf der Gemeindekanzlei Sarnen öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen werden.
Einwohnergemeinderat Sarnen
Zugehörige Objekte
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Nachtrag_vom_08.05.2017_mit_eingefugten_nderungen.pdf | Download | 0 | Nachtrag_vom_08.05.2017_mit_eingefugten_nderungen.pdf |