Stimmkuvert kurz erklärt
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Füllen Sie den Stimm- oder Wahlzettel persönlich aus und legen Sie ihn in das Fach ohne Sichtfenster.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis (ohne Unterschrift ist die briefliche Stimmabgabe ungültig).
- Drehen Sie den Stimmrechtsausweis und stecken Sie ihn in das Fach mit Sichtfenster (Adresse der Gemeinde muss sichtbar sein).
- Kleben Sie das Stimmkuvert zu.
- Sie können das Stimmkuvert in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde werfen oder per Post zurücksenden.
Weitere Informationen sowie einen Kurzfilm über die Handhabung des Stimmkuverts finden Sie hier.