Spezialzone Pferdesport Kägiswil – Mitwirkungsverfahren
Für die Realisierung der Anlagen ist eine Spezialzone zu schaffen in der nur aufgrund eines genehmigten Quartierplans gebaut werden darf. Die Einzonung und Realisierung erfolgt in Etappen. Für die Einzonung der ersten Etappe ist eine gleich grosse Fläche aus dem Baugebiet zu entlassen. Zur Auszonung werden Flächen der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in den Gebieten Schlossacher, Hasli und Wyer vorgesehen (Parzellen 402, 735, 744).
Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung werden die Zonenplanänderungen sowie der Entwurf des Quartierplans vom 9. Juni 2017 bis zum 10. Juli 2017 während 30 Tagen öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt. Die Dokumente können während der Auflage im Gemeindehaus Sarnen, Planauflage 2. OG, eingesehen werden.
Anschliessend an das Mitwirkungsverfahren wird die öffentliche Planauflage gemäss Artikel 6 der Verordnung zum Baugesetz durchgeführt.
Einwendungen zur Zonenplanänderungen und dem Quartierplan sind bis am 10. Juli 2017 (Datum des Poststempels) schriftlich und begründet an den Einwohnergemeinderat Sarnen, Brünigstrasse 160, 6060 Sarnen einzureichen.
Zugehörige Objekte
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Quartierplan_Besondere_Bauvorschriften.pdf | Download | 0 | Quartierplan_Besondere_Bauvorschriften.pdf |
Quartierplan_Planungsbericht.pdf | Download | 1 | Quartierplan_Planungsbericht.pdf |
Quartierplan_Spezialzone_Pferdesport_Plane_A3.pdf | Download | 2 | Quartierplan_Spezialzone_Pferdesport_Plane_A3.pdf |
Zonenplananderung_Auszonung_Seefeld.pdf | Download | 3 | Zonenplananderung_Auszonung_Seefeld.pdf |
Zonenplananderung_Auszonung_Wyer.pdf | Download | 4 | Zonenplananderung_Auszonung_Wyer.pdf |
Zonenplananderung_Einzonung_Spezialzone_Pferdesport.pdf | Download | 5 | Zonenplananderung_Einzonung_Spezialzone_Pferdesport.pdf |
Zonenplananderung_Planungsbericht_Spezialzone_Pferdesport.pdf | Download | 6 | Zonenplananderung_Planungsbericht_Spezialzone_Pferdesport.pdf |