Verkehrsberuhigung in Wohngebieten
Der Verkehrsrichtplan hält fest, dass in allen Wohnquartieren auf Quartiererschliessungs- und Zufahrtsstrassen Tempo-30-Zonen oder gar Begegnungszonen realisiert werden, soweit dies von den betroffenen Anwohnern mehrheitlich gewünscht wird oder ein übergeordnetes Interesse besteht (z.B. Schulwegsicherung).
Im Konzeptteil des Berichts werden die Schritte zur Einführung einer Tempo-30-Zone aufgezeigt.
Gestützt auf das vorliegende Konzept sollen pro Jahr ein bis zwei Tempo-30- oder Begegnungszonen geplant und auch umgesetzt werden können.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Konzept_T30_Gemeinde_Beschluss_02.08.2016.pdf | Download | 0 | Konzept_T30_Gemeinde_Beschluss_02.08.2016.pdf |