21. September 2019

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Füllen Sie den Stimm- oder Wahlzettel persönlich aus und legen Sie ihn in das Fach ohne Sichtfenster.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis (ohne Unterschrift ist die briefliche Stimmabgabe ungültig).
  4. Drehen Sie den Stimmrechtsausweis und stecken Sie ihn in das Fach mit Sichtfenster (Adresse der Gemeinde muss sichtbar sein).
  5. Kleben Sie das Stimmkuvert zu.
  6. Sie können das Stimmkuvert in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde werfen oder per Post zurücksenden.


Weitere Informationen sowie einen Kurzfilm über die Handhabung des Stimmkuverts finden Sie hier.