Wahl des Gemeindevizepräsidiums für den Rest der Amtsdauer 2016 bis 2020

10. November 2017
Der design. Gemeindepräsident Jürg Berlinger tritt als Vizepräsident des Einwohnergemeinderates Sarnen auf den 31. Dezember 2017 zurück. Deshalb wird eine Wahl des Gemeinderatsvizepräsidiums für den Rest der Amtsdauer 2016 bis 2020 erforderlich.

1. Verfahren und Termine
1.1 Wahlverfahren
Der Einwohnergemeinderat hat gestützt auf Art. 24 Bst. d Ziff 2 des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz) beschlossen, die Wahlen im Urnenverfahren ausserhalb der Gemeindeversammlung durchzuführen.

1.2 Wahltermine:
Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 7. Januar 2018 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist am Sonntag, 04. Februar 2018 vorgesehen.

2. Gesetzliche Vorschriften für Einzelwahlen
Bei Einzelwahlen werden sachgemäss die Bestimmungen von Art. 36 ff. des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz) angewendet.
Der Einwohnergemeinderat lässt im ersten Wahlgang die Namen der Vorgeschlagenen mit der angegebenen Bezeichnung in ausgeloster Reihenfolge auf einen Wahlzettel drucken.

3. Wahlvorschläge
3.1 Einreichung
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindevizepräsidiums sind bis spätestens Montag, 27. November 2017, 17.00 Uhr, auf dem amtlichen Formular bei der Gemeindekanzlei Sarnen, Brünigstrasse 160, 6060 Sarnen, einzureichen.

Bei der Gemeindekanzlei können amtliche Formulare für das Einreichen und die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen bezogen werden. Sie sind auch auf der Homepage der Gemeinde Sarnen aufgeschaltet. Wahlvorschläge dürfen auch mehr Namen enthalten, als Vertreter zu wählen sind.

3.2 Unterzeichnung
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf in der Gemeinde Sarnen wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Jede stimmberechtigte Person darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

3.3 Einverständnis mit dem Wahlvorschlag
Dem Wahlvorschlag ist die Erklärung der vorgeschlagenen Person beizufügen, dass sie mit der Kandidatur einverstanden ist.

3.4 Auflage
Die Wahlvorschläge für das Gemeindevizepräsidium liegen vom Montag, 27. November 2017, ab 17.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

3.5 Rückzug
Ein Wahlvorschlag kann bis Freitag, 1. Dezember 2017, 17.00 Uhr, von der erstunterzeichnenden Person im Einverständnis mit der vorgeschlagenen Person durch schriftliche Erklärung an den Einwohnergemeinderat Sarnen wieder zurückgezogen werden.

3.6 Prüfung des Wahlvorschlages
Der Einwohnergemeinderat prüft die Wahlvorschläge auf die gesetzlichen Erfordernisse und auf die Gültigkeit der Unterschriften. Er streicht die Namen nicht wählbarer Kandidatinnen und Kandidaten und setzt den Unterzeichnenden eine Frist bis Dienstag, 5. Dezember 2017, 17.00 Uhr, innert der sie Ersatzvorschläge für amtlich gestrichene Vorgeschlagene einreichen, die Bezeichnung von Vorgeschlagenen verbessern oder die Bezeichnung des Wahlvorschlages zum Zweck der deutlichen Unterscheidung von andern Vorschlägen ändern können.

3.7 Bereinigte Wahlvorschläge
An den bereinigten Wahlvorschlägen darf nichts geändert werden.

4. Zustandekommen der Wahl
Für das Zustandekommen der Wahl ist im ersten Wahlgang das absolute Mehr der gültigen Stimmen und im zweiten Wahlgang das relative Mehr erforderlich.

5. Ausübung des Stimmrechts
5.1 Zustellung Stimmrechtsausweis
Die Gemeinde Sarnen stellt den Stimmberechtigten in der Woche vom Montag, 11. Dezember 2017 bis spätestens Samstag, 16. Dezember 2017 den Wahlzettel und den Stimmrechtsausweis für den ersten Wahlgang zu. Für den zweiten Wahlgang erfolgt dies bis spätestens Samstag, 27. Januar 2018.

5.2 Urnenstandort und Öffnungszeit
In der Gemeinde Sarnen gibt es folgenden Urnenstandort mit folgender Öffnungszeit:
Gemeindehaus, Sarnen Sonntag, 09.45 – 12.00 Uhr

5.3 Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich stimmen will
  • legt die persönlich ausgefüllten Wahlzettel in das amtliche Rücksendekuvert;
  • unterschreibt den Stimmrechtsausweis (Karte in der Sichttasche auf der Aussenseite des amtlichen Rücksendekuverts);
  • verschliesst das Rücksendekuvert;
  • sendet das amtliche Rücksendekuvert rechtzeitig per Post der Gemeindekanzlei zu, gibt es
während der Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei ab oder wirft es in den Abstimmungsbriefkasten.

6. Zweiter Wahlgang
Die Wahlvorschläge für einen allfälligen zweiten Wahlgang sind bis spätestens Donnerstag, 11. Januar 2018, 17.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Die im ersten Wahlgang nicht gewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden auf dem Wahlzettel des zweiten Wahlganges wieder aufgeführt, wenn sie nicht bis am Mittwoch, 10. Januar 2018, 17.00 Uhr, durch schriftliche Mitteilung an die Gemeindekanzlei auf ihre Kandidatur verzichten (Art. 51 Abs. 2 des Abstimmungsgesetzes).


Sarnen, 3. November 2017
Einwohnergemeinderat Sarnen

Zugehörige Objekte

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