Änderung Art. 25 Bau- und Zonenreglement „Spezialzone Bruderklausenhof“: öffentliche Auflage

12. Januar 2017
Das Kurhaus am Sarnersee ist im Zonenplan der Spezialzone Bruderklausenhof zugeordnet. Das Bau- und Zonenreglement schränkt die Nutzung soweit ein, dass nur Bauten für die Schwesternschule und das Erholungsheim zulässig sind. Die Schwesternschule besteht nicht mehr und das Erholungsheim hat sich zum Kurhaus am Sarnersee entwickelt, das seit 2012 durch die Stiftung Zukunft Alter – Wohnen und Betreuung geführt. Der Art. 25 des Bau- und Zonenreglements soll der heutigen Nutzung angepasst und für zukünftige Nutzungen im Gesundheits- und Vorsorgebereich geöffnet werden.

Die Zonenplanänderung wird vom 13. Januar 2017 bis zum 13. Februar 2017, während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Einsprachen zur Zonenplanänderungen sind bis am 13. Februar 2017 schriftlich und begründet an den Einwohnergemeinderat Sarnen, Brünigstrasse 160, 6060 Sarnen einzureichen.

Zugehörige Objekte

Name
Planungsbericht_nderung_Art._25_BZR_Kurhaus_am_Sarnersee.pdf Download 0 Planungsbericht_nderung_Art._25_BZR_Kurhaus_am_Sarnersee.pdf