Zonenplanänderung, "Spezialzone Bruderklausenhof": Mitwirkungsverfahren

14. Oktober 2016
Änderung Art. 25 Bau- und Zonenreglement "Spezialzone Bruderklausenhof": Mitwirkungsverfahren

Das Kurhaus am Sarnersee ist im Zonenplan der Spezialzone Bruderklausenhof zugeordnet. Das Bau- und Zonenreglement schränkt die Nutzung soweit ein, dass nur Bauten für die Schwesternschule und das Erholungsheim zulässig sind. Die Schwesternschule besteht nicht mehr und das Erholungsheim hat sich zum Kurhaus am Sarnersee entwickelt, das seit 2012 durch die Stiftung Zukunft Alter – Wohnen und Betreuung geführt wird. Der Art. 25 des Bau- und Zonenreglements soll der heutigen Nutzung angepasst und für zukünftige Nutzungen im Gesundheits- und Vorsorgebereich geöffnet werden.

Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung wird die Änderung von Art. 25 BZR vom 14. Oktober 2016 bis zum 14. November 2016, während 30 Tagen öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt. Die Dokumente können während der Auflage im Gemeindehaus Sarnen, Planauflage 2. OG, eingesehen werden.
Anschliessend an das Mitwirkungsverfahren wird die öffentliche Planauflage gemäss Artikel 6 der Verordnung zum Baugesetz durchgeführt.

Einwendungen zur Zonenplanänderungen sind bis am 14. November 2016 (Datum des Poststempels) schriftlich und begründet an den Einwohnergemeinderat Sarnen, Brünigstrasse 160, 6060 Sarnen einzureichen.