Mitwirkung zum Flugplatz Kägiswil

28. September 2016
Als Grundlage für den zukünftigen Flugbetrieb auf dem Flugplatz Kägiswil wurde in Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Kantonsstellen sowie Betreibern und Gemeinde das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) erarbeitet. Mit dem Objektblatt werden die Rahmenbedingungen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugplatzes festgelegt. Der Entwurf des Objektblatts für den Flugplatz Kägiswil wird durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt zur Mitwirkung aufgelegt.

Parallel dazu schafft der Kanton mit einer Nachführung des kantonalen Richtplans die Grundlagen für die Umsetzung. Die für den Flugplatz Kägiswil 2007 festgelegten Grundsätze behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Aktualisiert werden aber die begleitenden Erläuterungen zum Richtplantext und die Angaben über das weitere Vorgehen im zugehörigen Objektblatt.
Zu diesen aktualisierten Planungsakten steht Bevölkerung und Körperschaften die Möglichkeit offen, sich vernehmen zu lassen.

Die Mitwirkung dauert bis zum 31. Oktober 2016

Eine Eingabe zum Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) ist an das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, Postadresse: 3003 Bern zu richten.
Eine Eingabe zum kantonalen Richtplan ist dem Amt für Raumentwicklung und Verkehr, Postfach, 6061 Sarnen, zuzustellen.

Das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt finden Sie hier:
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/politik/luftfahrtpolitik/sachplan-infrastruktur-der-luftfahrt--sil-/oeffentliche-mitwirkungen.html

Die Unterlagen zur Fortschreibung des kommunalen Richtplans finden Sie hier:
http://www.ow.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/departemenstmitteilungen/?action=showinfo&info_id=33448