27. Juni 2016
Die Einwohnergemeinde schreibt grundsätzlich die Besetzung der Kommissionen bei Gesamterneuerungswahlen öffentlich aus, sofern eine Vakanz besteht. Für die Amtsperiode 2016 – 2020 können sich Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Sarnen bewerben als

Mitglied in den Schulrat

Anforderungen
  • Kenntnisse über gesellschaftliche Entwicklungen und Tendenzen
  • Interesse an Bildungsfragen, Bereitschaft sich Fachwissen anzueignen
  • Ev. Kenntnisse in Finanz- und Verwaltungsabläufen
  • Selbständiges Urteilsvermögen, belastbar
  • Durchsetzungsvermögen, Konfliktfähigkeit, Sozialkompetenz
  • Kommunikativ, initiativ, verschwiegen
  • Führungserfahrung, Sinn für Wesentliches
  • Bekennung zum Kollegialprinzip

Aufgaben als strategische Führungsebene

  • Festlegung der Ziele und der "Politik" des Unternehmens Schule
  • Festlegung der Organisation, der Führungsstruktur und der Umsetzungsprioritäten
  • Festlegung der Entscheidungs- und Handlungsabläufe
  • Weisungen an die Schulleitung mit Leistungsauftrag, Zuweisung der Aufgaben und Mittel
  • Sicherstellung der Schulqualität, des Controllings, Disziplinarrecht

Aufwand
Die zeitliche Beanspruchung ist nicht regelmässig und wird aus ca. ½ Tag pro Woche für Schulratssitzungen (abends), sowie für Besprechungen, Teamsitzungen, Schulbesuche (tagsüber), Studium von Akten, gelegentliches Erstellen von Berichten und Anträgen, bestehen.

Das Pflichtenheft kann bei der Gemeindekanzlei (Tel. 041 666 35 82) verlangt werden. Bewerbungen sind bis spätestens 29. August 2016 einzureichen an: Einwohnergemeinde Sarnen, Gemeindekanzlei, Postfach 1263, 6061 Sarnen

Zugehörige Objekte

Name
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