Einwohnergemeindeversammlung 10.05.2016

15. April 2016
Die ordentliche Einwohnergemeindeversammlung findet Dienstag, 10. Mai 2016, 20.00 Uhr, in der Aula Cher, Sarnen, statt.

Zu Beginn der Gemeindeversammlung spielt die Rockband "Cold Comfort" der Musikschule Sarnen unter der Leitung von David Zopfi.

Geschäfte

1. Wahl der Mitglieder der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission auf vier Jahre (Amtsdauer 2016 - 2020)

2. Wahl des Präsidenten/der Präsidentin der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission auf vier Jahre (Amtsdauer 2016 - 2020)

3. Genehmigung der Gemeinderechnung 2015 inkl. Nachtragskredite zum Budget 2015

4. Genehmigung Zonenplanänderung Umzonung Parzellen 848 und 849, Widismatt, Wilen

5. Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Fis Tülay, geb. 12. Juni 1964, Bitzighoferstrasse 6, 6060 Sarnen, Staatsangehörige der Türkei

6. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Miladinovic Aleksandra, geb. 25. Oktober 1993, Hochhausstrasse 5, 6060 Sarnen, Staatsangehörige von Serbien

7. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Miladinovic Markus, geb. 01. März 1970, und Miladinovic Biljana, geb. 16. Oktober 1973, sowie Miladinovic Dejana, geb. 07. Dezember 2003, Hochhausstrasse 5, 6060 Sarnen, Staatsangehörige von Serbien

8. Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Sarnen an Moreira de Oliveira Bruno, geb. 19. April 1984, Staatsangehöriger von Portugal, Moreira de Oliveira Laura, geb. 29. November 1985, sowie Moreira de Oliveira Dylan, geb. 15. Mai 2014, beide Staatsangehörige von Italien, Nelkenstrasse 7, 6060 Sarnen

9. Orientierungen und Fragenbeantwortung


Änderungsanträge sind für jedes Traktandum gesondert, spätestens eine Woche vor der Versammlung (d.h. bis spätestens 03. Mai 2016) schriftlich und kurz begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen (Art. 18 Abstimmungsgesetz).

Gestützt auf Art. 15 Abs. 4 der Bürgerrechtsverordnung sind Gegenanträge zu den Einbürgerungsgesuchen (Traktanden 5 bis 8) spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich und begründet bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Gegenanträge haben den Anforderungen von Art. 17 und 18 der Bürgerrechtsverordnung zu genügen. Eine anonyme Einreichung von Gegenanträgen ist unzulässig. Gegenanträge werden der gesuchstellenden Person zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs zur Stellungnahme unterbreitet.

Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung kann jede und jeder Stimmberechtigte dem Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung Sachfragen von allgemeinem Interesse in Bezug auf Gemeindeangelegenheiten stellen. Es besteht nur dann Anspruch auf eine Antwort an der Gemeindeversammlung, wenn die Fragen bis spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung (d.h. bis 03. Mai 2016) schriftlich bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Eine Diskussion findet nur statt, wenn dies auf Antrag von der Mehrheit der Anwesenden verlangt wird.

Die Gemeinderechnung 2015 mit Nachträgen zum Voranschlag 2015, die Beschlussesanträge und weitere Unterlagen liegen bis zur Einwohnergemeindeversammlung auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.


Sarnen, 21. März 2016
Einwohnergemeinderat Sarnen

Zugehörige Objekte

Name
Geschaft_3_Gemeinderechnung.pdf Download 0 Geschaft_3_Gemeinderechnung.pdf
Rechnung_2015.pdf Download 1 Rechnung_2015.pdf
Geschaft_4_Zonenplananderung_Widismatt.pdf Download 2 Geschaft_4_Zonenplananderung_Widismatt.pdf