Mitwirkung zum Teilzonenplan Steinbruch Guber: Erweiterung West

8. Januar 2015
Um den Rohstoffabbau über die kommenden Jahrzehnte aufrecht zu erhalten, plant die Guber Natursteine AG in Alpnach, den bestehenden Abbauperimeter nach Westen zu erweitern. Die Erweiterung betrifft auch Gemeindegebiet von Sarnen. Die gemeinsame Planung unter der Federführung der Gemeinde Alpnach wurde durch den Einwohnergemeinderat am 16. Dezember 2013 im Grundsatz beschlossen.
Die Erweiterung der Abbau- und Deponiezoniezone ist angrenzend an das bestehende Abbaugebiet Guber vorgesehen. Daher kann der Betrieb ohne Verlegung oder Neubau der Verarbeitungsanlagen sowie über die bestehende Grunderschliessung weitergeführt werden. Für das Erweiterungsgebiet ist eine interne Erschliessung über das bestehende Abbaugebiet geplant.

Die Erweiterung umfasst folgende Grösse:
Gemeinde Alpnach:      43`757 m2 (Parzelle 0874:Korporation Alpnach)
Gemeinde Sarnen:       33`546 m2 (Parzelle 2015: Korporation Kägiswil)
Total:                            77`303 m2 (Parzellen 0874 und 2015)

Das geplante Abbaugebiet West umfasst das mit Feldbeobachtungen und seismischen Untersuchungen nachgewiesene Rohstoff-Vorkommen, welche ohne Verlegung von Oberflächengewässern noch abbaubar ist. Das Abbauvolumen von 1.17 Mio. m3 wird gemäss Erfahrung im heutigen Steinbruch 535`000 m3 verkaufbare Gubersteine liefern, das restliche Material (Abbraum, Mergelschichten, Verwitterungszonen) wird vor Ort deponiert und als Material für die Rekultivierung verwendet.

Die Teilrevision der Ortsplanung umfasst die folgenden Dokumente:
  • Plan zu den Teiländerungen im Zonenplan für die Gemeinde Alpnach
  • Plan zu den Teiländerungen im Zonenplan für die Gemeinde Sarnen
  • Teiländerungen im Bau- und Zonenreglement Sarnen
  • Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV (orientierend)

Im Weiteren bestehen zum Projekt folgende Dokumente:
  • Dossier zur UVB-Hauptuntersuchung
  • Baugesuch (Stand Vorabklärung)
  • Rodungsgesuch

Leitverfahren für die Beurteilung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Zonenplanverfahren. Die Zonenplanänderung und das Gesuch für den Abbau werden koordiniert bearbeitet. Das Abbaugesuch (Stufe Baubewilligung) wird in beiden Gemeinden eingereicht und erfasst.

Die Unterlagen zur Ortsplanung Steinbruch Guber: Erweiterung West werden gestützt auf Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (RPG) und auf Art. 11 und ff des kantonalen Baugesetzes sowie Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz im Sinne der Information und Mitwirkung der Bevölkerung vom 8. Januar bis 9. Februar 2015 öffentlich aufgelegt und können im Gemeindehaus Sarnen (Planauflage beim Bauamt, 2. OG) während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Der Teilzonenplan Steinbruch Guber, Erweiterung West sowie den Planungsbericht nach Art. 47 RPV finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.

Vertreter der Gemeinde Alpnach und Sarnen sowie Planer und Fachleute werden auf Voranmeldung bis zum 15. Januar 2015 unter E-Mail bauamt@alpnach.ow.ch am 21. Januar 2015 im Gemeinderatssaal, Gemeindehaus Alpnach, Bahnhofstrasse 15, 6055 Alpnach Dorf ihre Fragen beantworten.

Anregungen zur Einzonung Abbauerweiterung Guber sind spätestens am 9. Februar 2015 (Poststempel) schriftlich und begründet bei der Gemeindekanzlei Sarnen, Brünigstrasse 160, 6060 Sarnen, einzureichen.

Zugehörige Objekte

Name
Planungsbericht__Abbau-_und_Deponiezone_Guber_141219.pdf Download 0 Planungsbericht__Abbau-_und_Deponiezone_Guber_141219.pdf
Teilzonenplan_Erweiterung_Guber_141219.pdf Download 1 Teilzonenplan_Erweiterung_Guber_141219.pdf